Die Versicherer bearbeiten Daten, welche für die Abwicklung des Versicherungsvertrages notwendig sind, namentlich Angaben über den Versicherungsnehmer, die versicherte Person, den Prämienzahler und die Begünstigten und die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben. Sie verwenden diese Daten insbesondere für die Bestimmung der Prämie, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen, für statistische Auswertungen sowie für Marketingzwecke. Die Daten werden sowohl physisch als auch elektronisch aufbewahrt.
Die Versicherer können im erforderlichen Umfang Daten an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten, insbesondere an Mit- und Rückversicherer, zur Bearbeitung weiterleiten. Sie können für die Abwicklung der Versicherung externe Fachpersonen beiziehen (z. B. Ärzte, Rechtsexperten), die ihrerseits zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet sind. Ferner können sie bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte, insbesondere über den Schadenverlauf, einholen. Im Rahmen der Antrags- oder Leistungsprüfung können bei anderen Versicherungsgesellschaften Personendaten erhoben oder diesen bekannt gegeben werden. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. An weitere Dritte werden Personendaten nur mit Einverständnis des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person bekannt gegeben.
Die versicherte Person hat das Recht, bei den Versicherern über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen.
Version vom 29. Juli 2024