Das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) garantiert einen schnellen und sicheren elektronischen Datentransfer. Es bietet eine äusserst effiziente Möglichkeit, die jährliche Lohnsummendeklaration zu erledigen.
Dazu benötigen Sie ein Swissdec-zertifiziertes Lohnbuchhaltungsprogramm. Kontaktieren Sie den Hersteller Ihres Lohnbuchhaltungsprogramms oder erkundigen Sie sich unter www.swissdec.ch über den Stand der Zertifizierungen.
Für die Unfallversicherung bezahlen Sie die Prämien im Voraus. Mit der jährlichen Lohnsummendeklaration berechnen wir die definitive Prämiensumme für Sie. Für die Differenz erhalten Sie entweder eine Gutschrift oder eine Rechnung.
Wir schicken Ihnen die Formulare jeweils Ende November/Anfang Dezember zu. Damit eine zeitnahe Abrechnung erfolgen kann, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Bitte melden Sie die Lohnsummen über die SOLIDA Website.
Für Papiermeldung laden Sie bitte folgende Dokumente herunter:
UVG Obligatorium
UVG Ergänzungs- und Zusatzversicherung
Senden Sie diese bitte ausgefüllt an:
Die Basis zur Berechnung der UVG-Prämie bildet der UVG-Lohn. Zusätzlich sind auch vereinbarte Versicherungsbestandteile wie Aus- und Einschlüsse von Lohnbestandteilen relevant (gemäss Besondere Versicherungsbedingungen BVB).
Der AHV-pflichtige Lohn bildet die Basis für die Deklaration der Lohnsummen. Wurden Kurzarbeits- oder Corona-Erwerbsersatzentschädigungen bezogen, muss der Lohn gemeldet werden, der ohne Kurzarbeit erzielt worden wäre. Dies bedeutet, dass jeweils der vereinbarte Lohn in voller Höhe zu melden ist.