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Disclaimer.
Die UVG-Ergänzungs- und Zusatzversicherung wird angeboten für:
Betriebe, die gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom 20. März 1981 versichert sind
Freiwillig versicherte Personen gemäss UVG, einschliesslich freiwillig versicherter Selbständigerwerbender, die keine Arbeitnehmer beschäftigen
Betriebe, welche die UVG-Versicherung bei der Suva besitzen
Folgende Argumente sprechen für die UVG-Ergänzungs- und Zusatzversicherung:
Die SOLIDA
richtet Leistungen für sichtbare ästhetische Schäden bis CHF 20’000.– aus.
versichert den sogenannten Lohnnachgenuss. Stirbt ein Arbeitnehmer infolge eines versicherten Unfalls und hinterlässt er den Ehegatten oder minderjährige Kinder oder bei deren Fehlen andere Personen, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, so gilt die SOLIDA ihrem Versicherungsnehmer die ihm als Arbeitgeber obliegende gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ab.
gewährt sogenannte Grössenrabatte, die sich nach der versicherten Lohnsumme bzw. der Anzahl versicherter Personen richtet.
offeriert einen Kombinationsrabatt, wenn bereits die UVG-Basis (Obligatorische Unfallversicherung) bei der SOLIDA besteht.
berücksichtigt bei der Neugründung einer Firma in den ersten drei Jahren einen Gründungsrabatt.
ergänzt oder ersetzt mit der Versicherung des Sonderrisikos die Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Leistungskürzungen bzw. -verweigerungen wegen schuldhafter Herbeiführung des Unfalls oder bei Tatbeständen von aussergewöhnlichen Gefahren und Wagnissen erfolgen.
ergänzt die gesetzlichen Leistungen ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Melden Sie Ihren Schadenfall einfach über SunetOnline an.