Die Versicherungsprämien bezahlen Sie jeweils für das ganze Jahr im Voraus. Damit wir Ihre definitive Prämiensumme Ende Jahr berechnen können, benötigen wir eine Lohnsummendeklaration. Hier erfahren Sie, wie der Ablauf aussieht und welche Informationen wir in welcher Form von Ihnen benötigen.

Ablauf der elektronischen Lohnsummen­deklaration über Swissdec

Das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) garantiert einen schnellen und sicheren elektronischen Datentransfer. Es bietet eine äusserst effiziente Möglichkeit, die jährliche Lohnsummen­deklaration zu erledigen.

Dazu benötigen Sie ein Swissdec-zertifiziertes Lohnbuchhaltungsprogramm. Kontaktieren Sie den Hersteller Ihres Lohnbuchhaltungs­programms oder erkundigen Sie sich unter www.swissdec.ch über den Stand der Zertifizierungen.

www.swissdec.ch

Vorteile

  • Sie erfassen die Lohndaten ein einziges Mal. Danach tragen Sie nur noch Veränderungen in der Personalstruktur ein.
  • Am Jahresende übermitteln Sie mit einem Mausklick die Lohndaten verschlüsselt an SOLIDA und andere Empfänger.
  • Sie müssen keine Lohnsummendeklarationsformulare mehr ausfüllen.
  • Als Bindeglied zwischen Lohndatensender und -empfänger garantiert der Distributor die richtige Zustellung der Daten.
  • Sie erhalten die Daten zur Kontrolle, bevor sie endgültig freigegeben werden.

Lohnsummendeklaration in zwei Schritten einrichten

  • Melden Sie sich bei SOLIDA bei betrieb@solida.ch und fragen Sie Ihr Versicherungsprofil an.
  • Erfassen Sie Ihre Versicherungsdaten gemäss dem SOLIDA-Versicherungsprofil in Ihrer Lohnbuchhaltung und übermitteln Sie die Lohndaten vor dem ersten Lohnlauf.

Ablauf der Lohnsummen­deklaration über SOLIDA

Für die Unfallversicherung bezahlen Sie die Prämien im Voraus. Mit der jährlichen Lohnsummendeklaration berechnen wir die definitive Prämiensumme für Sie. Für die Differenz erhalten Sie entweder eine Gutschrift oder eine Rechnung.

Einreichen der Lohnsummendeklaration

Wir schicken Ihnen die Formulare jeweils Ende November/Anfang Dezember zu. Damit eine zeitnahe Abrechnung erfolgen kann, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Online Anmeldung

Bitte melden Sie die Lohnsummen über die SOLIDA Website.

Online-Anmeldung über SOLIDA

Papiermeldung

Für Papiermeldung laden Sie bitte folgende Dokumente herunter:

UVG Obligatorium
UVG Ergänzungs- und Zusatzversicherung

Senden Sie diese bitte ausgefüllt an:

betrieb@solida.ch

So setzt sich der zu deklarierende Lohn zusammen

Die Basis zur Berechnung der UVG-Prämie bildet der UVG-Lohn. Zusätzlich sind auch vereinbarte Versicherungsbestandteile wie Aus- und Einschlüsse von Lohnbestandteilen relevant (gemäss Besondere Versicherungsbedingungen BVB).

Welcher Lohn muss gemeldet werden, wenn eine Kurzarbeits- oder Corona-Erwerbsersatz­entschädigung bezogen wurde?

Der AHV-pflichtige Lohn bildet die Basis für die Deklaration der Lohnsummen. Wurden Kurzarbeits- oder Corona-Erwerbsersatz­entschädigungen bezogen, muss der Lohn gemeldet werden, der ohne Kurzarbeit erzielt worden wäre. Dies bedeutet, dass jeweils der vereinbarte Lohn in voller Höhe zu melden ist.