In unseren FAQs finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Produkten.

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Müssen unterjährige Personalmutationen gemeldet werden?
Nein, diese werden unbürokratisch mit der definitiven Lohnmeldung Ende Jahr erfasst.
Wer muss die Prämien bezahlen?
Laut Gesetz muss die Prämie für die Berufsunfallversicherung durch den Arbeitgeber bezahlt werden. Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung kann der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmenden überwälzen. Dabei sind Einzelarbeitsverträge, Personalstatuten und -reglemente sowie allfällige Gesamtarbeitsverträge, welche die ganze oder teilweise Übernahme der Nichtberufsunfallprämie durch den Arbeitgeber vorsehen, zu beachten.
Wer ist für Berufsunfälle versichert?
Alle Arbeitnehmende, die durchschnittlich weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig sind. Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit gelten ebenfalls als Berufsunfälle.
Wer ist gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert?
Alle Arbeitnehmende, die durchschnittlich während mindestens acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind.
Wie hoch ist der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG)?
Dieser beträgt aktuell CHF 148’200 und ist bei jeder Versicherungsgesellschaft gleich hoch.
Unterscheiden sich die Leistungen der verschiedenen Versicherer in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG)?
Das UVG ist eine Sozialversicherung. Die Leistungen sind somit unabhängig vom Versicherer und für alle Versicherten gleich hoch.
Werden für die ambulante Behandlung Franchise und Selbstbehalt abgezogen?
Nein, das UVG sieht bei ambulanten Pflegeleistungen weder Franchise noch Selbstbehalt vor.
Wie wird der Lohnausfall entschädigt?
Das Taggeld wird ab dem dritten Tag nach dem Unfall zu 80 % ausgerichtet (pro Wochentag, also auch samstags und sonntags). Die Basis bildet dabei der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn. Wenn Sie also CHF 5000 pro Monat verdienen (inkl. allfälliger Gratifikation), besteht der folgende Anspruch:

Jahreslohn
CHF 5000 × 12 = CHF 60’000
Taggeldanspruch
(CHF 60’000 : 365 = CHF 164.38) × 80 % = CHF 131.50
Wie lange wird das Taggeld bezahlt?
Das Taggeld wird so lange bezahlt, bis die Arbeit wieder aufgenommen werden kann oder der Anspruch auf eine Rente besteht. Das UVG kennt keine Bezugsgrenze. Bei Teilarbeitsfähigkeit wird das Taggeld entsprechend angepasst.
Kann ich darüber hinausgehende Leistungen versichern?
Das ist sowohl beim Lohn wie auch bei den Heilungskosten (z. B. private Spitalabteilung) möglich. Gerne beraten wir Sie.
Gelten Kinderzulagen ebenfalls als versicherter Verdienst?
Ja, Familienzulagen, die als Kinder-, Ausbildungs- oder Haushaltzulagen im orts- oder branchenüblichen Rahmen gewährt werden, gelten ebenfalls als versicherter Verdienst. Sie müssen bei der Lohnsummendeklaration nicht berücksichtigt werden.
Sind Taggelder von Unfall-, Kranken- oder anderen Sozialversicherern (Militär, Mutterschaft) zu deklarieren?
Nein, diese werden von den Lohnzahlungen des Arbeitgebers abgezogen.
Was geschieht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Unfall­versicherungsschutz?
Für Teilzeitbeschäftigte, die nur gegen Berufsunfälle versichert sind, endet die Versicherungsdeckung mit der Rückkehr von der Arbeit an ihren Wohnort. Für Versicherte, die auch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind, endet die Versicherungsdeckung mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.
Kann die Nichtberufsunfalldeckung verlängert werden?
Ja, die Versicherung der Nichtberufsunfälle kann durch den Versicherten über die 31 Tage der sogenannten Nachdeckung hinaus mit einer Abredeversicherung um höchstens sechs Monate verlängert werden. Die Prämie muss vor Ablauf der 31 Tage einbezahlt werden.
Besteht ein Rückfallmelderecht?
Ja, im UVG besteht ein lebenslängliches Rückfallmelderecht.
Wo gilt die Einzel-Unfallversicherung?
Die Einzel-Unfallversicherung gilt auf der ganzen Welt, ausserhalb der Schweiz allerdings nur während Reisen und Aufenthalten von bis zu zwölf Monaten.
Ist die Einzelunfallversicherung eine Doppelversicherung zu der obligatorischen Unfallversicherung oder der Unfalldeckung der Krankenversicherung?
Nein, die Kapitalleistungen sind unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen und werden daher bei einem versicherten Ereignis in jedem Fall ausbezahlt. Die Heilungskosten in Ergänzung zum KVG/UVG (private Spitalabteilung in der ganzen Schweiz) können auf Wunsch in der Einzelunfallversicherung mitversichert werden.
Können volljährige erwerbstätige Jugendliche, die im gleichen Haushalt wie die Eltern wohnen, weiterhin in der Familienpolice versichert bleiben, wenn ihre Erstausbildung abgeschlossen ist?
Nein, volljährige Jugendliche werden nach Abschluss ihrer Erstausbildung in einer separaten Police versichert.
Können für Kinder beliebig hohe Todesfallsummen versichert werden?
Nein, Kinder bis zum Alter von 30 Monaten können mit höchstens CHF 2500 und Kinder bis zum vollendeten zwölften Altersjahr mit höchstens CHF 20’000 für den Todesfall versichert werden.
Richtet sich der Invaliditätsgrad bei der Versicherung einer Invaliditätssumme nach der Erwerbsunfähigkeit?
Nein, der Invaliditätsgrad richtet sich nach der medizinisch theoretischen Invalidität, welche in der Gliederskala definiert und unabhängig von einer allfälligen Erwerbsunfähigkeit ist.
Wie lässt sich die Reiseversicherung der SOLIDA in wenigen Worten beschreiben?
Es ist eine einfache Zusatzversicherung, welche die Leistungen in der privaten Spitalabteilung in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder zur obligatorischen Unfallversicherung (UVG/Suva) versichert.
Welche besondere Deckung bietet die Reiseversicherung der SOLIDA zusätzlich?
Zusätzlich wird ein Kapital von CHF 20’000 bei Tod und CHF 100’000 bei Invalidität (Progression von 350 %) mitversichert.
Welche Kosten deckt die Reiseversicherung?
Sie deckt:
  • Heilungskosten (Arzt, Medikamente, Spital)
  • Medizinisch notwendige Transportkosten
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis CHF 20’000
  • Leichentransporte
  • Unfallbedingte Zahnbehandlungskosten
  • Besuchskosten eines Familienangehörigen bei einem Spitalaufenthalt von mehr als sieben Tagen (Zug: 2. Klasse, Flug: Economy-Klasse)
Bis zu welchem Höchstbetrag deckt die Reiseversicherung die Kosten?
Bis zum Höchstbetrag von CHF 100’000 pro Person und Fall, ohne Einbezug von allfälligen Kapitalleistungen.