Einreichen der Lohnsummendeklaration
Wir schicken Ihnen die Formulare jeweils Ende November zu. Damit eine zeitnahe Abrechnung erfolgen kann, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte melden Sie die Lohnsummen über ELM (Swissdec) oder ELM Web. Falls sie eine Papiermeldung machen möchten, laden Sie bitte das Dokument Lohnsummendeklaration UVG Obligatorium und/oder das Dokument Lohnsummendeklaration UVG Ergänzungs- und Zusatzversicherung herunter und senden Sie es ausgefüllt an SOLIDA auf betrieb@solida.ch.
So setzt sich der zu deklarierende Lohn zusammen
Basis zur Berechnung der UVG-Prämie ist der UVG-Lohn. Zusätzlich spielen auch vereinbarte Versicherungsbestandteile, wie Aus- und Einschlüsse von Lohnbestandteilen, eine Rolle (gemäss Besondere Versicherungsbedingungen BVB).
Welcher Lohn muss gemeldet werden, wenn eine Kurzarbeits- oder Corona-Erwerbsersatzentschädigung bezogen wurde?
Der AHV-pflichtige Lohn bildet die Basis für die Deklaration der Lohnsummen. Wurden Kurzarbeits- oder Corona-Erwerbsersatzentschädigungen bezogen, muss der Lohn gemeldet werden, welcher ohne Kurzarbeit erzielt worden wäre. Dies bedeutet, dass jeweils der vereinbarte Lohn in voller Höhe zu melden ist.