Häufige Fragen – Privatkunden

 

Wo gilt die Einzel-Unfallversicherung?

Die Einzel-Unfallversicherung gilt auf der ganzen Welt, ausserhalb der Schweiz allerdings nur während Reisen und Aufenthalten von bis zu zwölf Monaten.

 

Ist die Einzel-Unfallversicherung eine Doppelversicherung zu einer Obligatorischen Unfallversicherung oder zur Unfalldeckung der Krankenversicherung?

Nein, die Kapitalleistungen sind unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen und werden daher bei einem versicherten Ereignis in jedem Fall ausbezahlt. Die Heilungskosten in Ergänzung zum KVG/UVG (private Spitalabteilung in der ganzen Schweiz) können auf Wunsch in der Einzel-Unfallversicherung mitversichert werden.

 

Können erwerbstätige und volljährige Jugendliche, welche im selben Haushalt wie die Eltern wohnen, weiterhin in der Familienpolice versichert bleiben, wenn ihre Erstausbildung abgeschlossen ist?

Nein, diese Jugendlichen werden bei Erfüllung der erwähnten Kriterien in einer separaten Police versichert.

 

Können für Kinder beliebige Todesfallsummen versichert werden?

Nein, Kinder bis zum Alter von 30 Monaten können mit höchstens CHF 2'500.– und Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr mit höchstens CHF 20'000.– für den Todesfall versichert werden.

 

Richtet sich der Invaliditätsgrad bei der Versicherung einer Invaliditätssumme nach der Erwerbsunfähigkeit?

Nein, der Invaliditätsgrad richtet sich nach der medizinisch theoretischen Invalidität, welche in der Gliederskala definiert und unabhängig von einer allfälligen Erwerbsunfähigkeit ist.

 

Wie lässt sich die Reiseversicherung der SOLIDA in wenigen Worten definieren?

Es ist eine einfache Zusatzversicherung, welche die Leistungen in der privaten Spitalabteilung in Ergänzung zur Obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder zur Obligatorischen Unfallversicherung (UVG/Suva) versichert.

 

Welche besondere Deckung bietet die Reiseversicherung der SOLIDA zusätzlich?

Zusätzlich wird ein Kapital von CHF 20'000.– für Tod und CHF 100'000.– für Invalidität (Progression von 350%) mitversichert.

 

Welche Kosten deckt die Reiseversicherung?
  • Heilungskosten (Arzt, Arznei, Spital), medizinisch notwendige Transportkosten
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis CHF 20'000.–
  • Leichentransporte
  • Unfallbedingte Zahnbehandlungskosten
  • Besuchskosten eines Familienangehörigen bei einem Spitalaufenthalt von mehr als 7 Tagen (Bahn 2. Klasse, Flug Economy-Klasse)

 

Bis zu welchem Höchstbetrag deckt die Reiseversicherung die Kosten?

Bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000.– pro Person und Fall, ohne Einbezug von allfälligen Kapitalleistungen.

 

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