UVG-Basis (Obligatorische Unfallversicherung)

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Die Versicherung richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung vom 20.03.1981 (UVG) und dessen Verordnungen.

 

Versicherte Personen

 

Alle in der Schweiz beschäftigten ArbeitnehmerInnen – einschliesslich Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre usw. –, die gegen Lohn oder zum Zweck der Ausbildung für einen Arbeitgeber tätig sind, müssen gegen Unfall versichert werden.

 

Umfang der Versicherung

 

Für Vollbeschäftigte werden Versicherungsleistungen gewährt für Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten. Für Teilzeitbeschäftigte (bei einem Arbeitgeber weniger als 8 Stunden pro Woche beschäftigt) werden Versicherungsleistungen gewährt für Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit gelten für diese Personen als Berufsunfälle.

 

Pflegeleistungen und Kostenvergütungen

 

Heilungskosten: Alle Versicherten haben Anspruch auf die zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen, nämlich auf

 

  • ambulante Behandlung (Arzt, Zahnarzt, Arznei, Analysen, Therapien)
  • Spitalaufenthalte in allgemeiner Abteilung (Unterkunft, Pflege, Behandlung)
  • Kurbeiträge
  • Therapiehilfen
  • Hausbehandlung

 

sowie die gesetzlich definierten Leistungen für Hilfsmittel, Sachschäden, Reise-, Transport- und Rettungskosten sowie Bestattungskosten.

 

Geldleistungen
Taggeld: Bei voller Arbeitsunfähigkeit 80% des versicherten Verdienstes ab dem 3. Tag nach dem Unfall. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger.
Invalidenrente: Bei Vollinvalidität 80% des versicherten Verdienstes. Bei Teilinvalidität entsprechend weniger.
Integritätsentschädigung: Je nach Schwere des Integritätsschadens bis max. CHF 126’000.–
Hilflosenentschädigung: Je nach Schwere der Hilflosigkeit bis max. CHF 2’076.– pro Monat.
Hinterlassenenrenten: In der Regel 40% des versicherten Verdienstes für den hinterbliebenen Ehegatten, 25% für Vollwaisen, 15% für Halbwaisen höchstens jedoch 70% für alle Hinterbliebenen zusammen.

 

Versicherter Verdienst

 

Als versicherter Verdienst gilt der vor dem Unfall bezogene Lohn bis zum Höchstbetrag von momentan aktuell CHF 126’000.– pro Jahr, CHF 10'500.– pro Monat bzw. CHF 346.– pro Tag.

 

Haben Sie Interesse?

 

Online Anmeldeformular für UVG-Basis (Obligatorische Unfallversicherung)

 

Merkblatt für UVG-Basis (Obligatorische Unfallversicherung) als PDF-Dokument

 

Antrag für UVG-Basis (Obligatorische Unfallversicherung) als PDF-Dokument

 

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Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG

 

 

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