Häufige Fragen – Geschäftskunden Müssen Personalmutationen unter dem Jahr gemeldet werden? Nein, diese werden unbürokratisch mit der definitiven Lohnmeldung Ende Jahr erfasst. Wer muss die Prämien bezahlen? Die Prämie für die Berufsunfallversicherung muss von Gesetzes wegen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Jene für die Nichtberufsunfallversicherung kann vom Arbeitgeber auf die ArbeitnehmerInnen überwälzt werden. Einzelarbeitsverträge, Personalstatuten und -reglemente oder Gesamtarbeitsverträge, welche die ganze oder teilweise Übernahme der Nichtberufsunfallprämie durch den Arbeitgeber vorsehen, sind zu beachten. Wer ist für Berufsunfälle versichert? Allein für Berufsunfälle versichert sind ArbeitnehmerInnen, die durchschnittlich weniger als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber versichert sind. Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit gelten ebenfalls als Berufsunfälle. Wer ist für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert? Alle ArbeitnehmerInnen, die durchschnittlich während mindestens 8 Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind. Wie hoch ist der maximal versicherte Verdienst? Der maximal versicherte Verdienst beträgt aktuell CHF 126'000.– und ist bei jeder Versicherungsgesellschaft gleich hoch. Sind die Leistungen in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich? Das UVG ist eine Sozialversicherung. Die Leistungen sind somit für alle Versicherten gleich hoch. Werden für die ambulante Behandlung Franchise und Selbstbehalt abgezogen? Nein, das UVG sieht bei ambulanten Pflegeleistungen keine Franchise und keinen Selbstbehalt vor. Wie wird der Lohnausfall entschädigt? Das Taggeld wird ab dem 3. Tag nach dem Unfall zu 80% ausgerichtet (pro Wochentag, also auch samstags und sonntag). Die Basis bildet dabei der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn. Wenn Sie also CHF 5'000.– pro Monat verdienen (inkl. allfälliger Gratifikation) besteht der folgende Anspruch: CHF 5'000.– x 12 = CHF 60'000.– Taggeldanspruch: (CHF 60'000.– : 365 = CHF 164.38) x 80% = CHF 131.50 Wie lange wird das Taggeld ausgerichtet? Das Taggeld wird so lange bezahlt, bis die Arbeit wieder aufgenommen werden kann oder der Anspruch auf eine Rente besteht. Eine Bezugsgrenze existiert im UVG nicht. Bei Teilarbeitsfähigkeit wird das Taggeld entsprechend angepasst. Kann ich darüber hinausgehende Leistungen versichern? Dies ist sowohl beim Lohn wie auch bei den Heilungskosten (z.B. private Spitalabteilung) möglich. Gerne stehen wir Ihnen bei diesbezüglichen Fragen beratend zur Seite. Gelten Kinderzulagen ebenfalls als versicherter Verdienst? Ja, Familienzulagen, die als Kinder-, Ausbildungs- oder Haushaltzulagen im orts- oder branchenüblichen Rahmen gewährt werden, gelten ebenfalls als versicherter Verdienst. Sie müssen bei der Lohnsummendeklaration nicht berücksichtigt werden. Sind Taggelder von Unfall-, Kranken- oder anderen Sozialversicherern (Militär, Mutterschaft) zu deklarieren? Nein, diese werden von den Lohnzahlungen des Arbeitgebers abgezogen. Was geschieht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich des Unfallversicherungsschutztes? Für Teilzeitbeschäftigte, die nur für Berufsunfälle versichert sind, endet die Versicherungsdeckung mit der Rückkehr von der Arbeit in ihre Wohnung. Für Versicherte, die auch für Nichtberufsunfälle versichert sind, endet die Versicherungsdeckung mit dem 30. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Kann die Nichtberufsunfall-Deckung verlängert werden? Ja, die Versicherung der Nichtberufsunfälle kann durch den Versicherten über die 30 Tage der sogenannten Nachdeckung hinaus mit einer Abredeversicherung um höchstens 6 Monate verlängert werden. Die Prämie muss vor Ablauf der 30 Tage einbezahlt werden. Besteht ein Rückfallmelderecht?
Ja, im UVG besteht ein lebenslängliches Rückfallmelderecht. |